Infocenter
Übersicht
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (inkl. Widerrufsbelehrung) für den Bereich Buch- und Zeitschriftenvertrieb der Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten sowohl für den Geschäftsverkehr unter Kaufleuten, als auch bei Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher im Sinne des Fernabsatzgesetzes. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verlages.
I. Allgemeine Bestimmungen
Die Preise, sofern nicht etwas anderes angegeben wird, verstehen sich in Deutschland als EURO-Preise inklusive MwSt.. Für Lieferungen von Deutschland ins Ausland als EURO-Preise exklusive MwSt..
Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Verlag nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.
Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag, entsprechend den Regelungen der Preisbindung.
Teillieferungen sind zulässig, wobei dann der jeweils anfallende Versandkostensatz berechnet wird.
Reklamationen für ausgelieferte und beschädigte Ware müssen innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Eingang der Sendung bei dem Besteller schriftlich erfolgen. Bei dieser Reklamation muss das Datum, die Art der Warenlieferung angegeben werden und die Faktur beigefügt sein.
II. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung grundsätzlich gegen Barzahlung. Wird in offener Rechnung geliefert, ist die Lieferung nach Empfang ohne Abzug und spesenfrei auf das Verlagsbankkonto sofort zu bezahlen.
Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Verlag innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl des Verlages auch auf andere noch offenstehende Forderungen verrechnet werden.
Schecks und - soweit Wechselzahlung vereinbart sein sollte - Wechsel werden zahlungshalber angenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowohl im Scheck- als auch Wechselverkehr sowie Zinsen sind dem Verlag unverzüglich vom Besteller zu erstatten.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Verlag ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung - auch durch Bürgschaft - abzuwenden.
Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er - unbeschadet aller anderen Rechte des Verlages - ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank gem. § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu zahlen, soweit der Verlag nicht einen höheren Schaden nachzuweisen in der Lage ist.
Porto- oder Versandkostenabzüge sind unzulässig. Spesenfreie Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den Verlag auf eines der angegebenen Konten erfolgen. Wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, eine Überschuldung vorliegt oder aber das Insolvenzverfahren beantragt wird oder aber wenn der Besteller mit der Einlösung fälliger Wechsel in Verzug gerät, so wird die Gesamtforderung des Verlages sofort fällig. Der Verlag ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder aber vom Vertrag zurückzutreten.
III. Eigentumsvorbehalt
Die ausgelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller bestehenden Ansprüche Eigentum des Verlages. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
Der Besteller tritt für den Fall der - im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen - Weiterveräußerung der Vorbehaltsware dem Verlag schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen des Verlages die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seinen Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf.Die Abtretung erstreckt sich dabei auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Bestellers mit seinem Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert oder vermietet, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller dem Lieferer mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung bzw. des Gesamtmietzinses ab, der dem vom Verlag in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Vermietung befugt. Er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen des Verlages hat der Besteller die Abtretung bekannt zu geben und dem Verlag die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Besteller. Erhält der Besteller aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung Wechsel, so geht das Eigentum an diesen Papieren mit dem verbrieften Recht sicherungshalber auf den Verlag über. Die Übergabe der Wechsel wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Besteller sie für den Lieferer in Verwahrung nimmt und sie sodann unverzüglich und indossiert an den Verlag abliefert. Für den Fall, dass der Gegenwert der an den Verlag abgetretenen Forderungen in Schecks bei dem Besteller oder bei einem Geldinstitut des Bestellers eingehen sollte, ist der Besteller zur unverzüglichen Meldung der Zahlungseingänge und zur Abführung dieser Beträge verpflichtet. Das Eigentum an den Schecks geht mit dem verbrieften Recht auf den Verlag über, sobald sie der Besteller erhält. Die Übergabe der Papiere wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Besteller sie für den Lieferer in Verwahrung nimmt, um sie sodann unverzüglich und indossiert an den Verlag abzuliefern.
Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht oder der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder eine Einstellung der Zahlung vor oder aber ist Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt, so ist der Verlag berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an sich zu nehmen. Ebenso kann er die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen. Das gleiche gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers. Der Besteller gewährt dem Verlag oder dessen Beauftragten während der Geschäftsstunden für diesen Fall Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Verlag ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche des Verlages gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Verlag auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.
IV. Gewährleistung
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Besteller die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verlag unverzüglich Anzeige zu machen.
Unterlässt der Besteller diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten für den kaufmännischen Bereich die §§ 377 ff. HGB.
Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl des Verlages auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Versandkosten werden ab Werk bzw. ab Lager berechnet.
V. Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Breite 25, 37079 Göttingen.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Darüber hinaus besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Außerdem besteht ein Widerrufsrecht nicht beim Abschluss von Zeitschriften-Abonnements, sofern der Wert des Abonnements 200 Euro nicht übersteigt, sowie bei der Lieferung einzelner Zeitschriften.
VI. Zusatzbestimmungen
Zeitschriften-Abonnements verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht acht Wochen vor Ablauf des Bezugsjahres gekündigt werden.
Remittenden, die nicht vom Verlag genehmigt wurden, gehen spesenpflichtig auf Gefahr des Bestellers an diesen zurück oder werden - nach Wahl des Verlages - mit 10 % erhöhtem Rabatt gutgeschrieben. Die Remittenden müssen seitens des Bestellers frei Haus zugestellt werden. Die Rücksendung erfolgt dann auf Gefahr und Rechnung des Bestellers/Kunden.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Besteller Kaufmann, so ist - auch für Scheck- und Wechselverfahren - Göttingen ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Besteller ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.
Stand 11.06.2010
